1. Allgemeines/Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Kurse sowie alle Leistungen der Hebammen der Mariposa Praxisgemeinschaft als freiberuflich arbeitende Hebammen. Der Umfang der Leistungen der Hebammen (insbesondere Ort, Zeit, Dauer, Ziel der Veranstaltung) ergibt sich aus den Kursbeschreibung in der zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Internetseite der Hebammen-Praxisgemeinschaft veröffentlichten Version.
2. Anmeldung
Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die Hebammen von Mariposa Hebammen z.B. auf unserer Internetseite oder und auf Flyern ist unverbindlich. Die Ankündigung einer Veranstaltung ist eine unverbindlich Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angbotes durch den Anmeldenden. Die Anmeldung durch die Teilnehmerin erfolgt online über das Anmeldeformular auf unserer Homepage
Mit Zusendung einer Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.
3. Bezahlung der Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse
Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen von uns direkt mit der Krankenkasse abgerechnet, privat Versicherte erhalten eine Rechnung lt. Hebammengebührenordnung Baden-Württemberg. Versäumte Stunden können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden (die Höhe des Betrages ist aus der aktuellen Hebammenvergütungsvereinbarung zu entnehmen. Der Partnerbeitrag in Höhe von 60,00€ für die Frauengeburtsvorbereitungskurse und 110,00€ für Paargeburtsvorbereitungskurse, wird von der Krankenkasse nicht übernommen und muss somit selbst getragen werden. Einige Krankenkassen erstatten werdenden Vätern gegen Vorlage einer Quittung, den Beitrag zurück (Quittungen erhaltet ihr auf Wunsch im Kurs). Die Partnergebühr ist spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn an die jeweilige Kursleiterin zu überweisen oder in bar zum Kurs mitzubringen, Zahlungsmodus und Zahlungsdaten werden in der Anmeldebestätigung angegeben.
4. Bezahlung sonstiger Kurse (z.B. Babymassage, Babypflegekurs, BABYKURS)
Die Kursgebühr für die übrigen Kurse werden nicht von den Krankenkasse übernommen und sind eine Selbstzahlerleistung. Die in der Kursbeschreibung angegebene Gebühr ist am ersten Kurstag in bar mitzubringen.
5. Stornierung
Nach Buchung kann der Kurs bis zu 4 Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich oder per Email ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach wird die volle Kursgebühr fällig. Sollte es möglich sein, Ersatz zu finden, z.B. durch eine Warteliste, erhebt die jeweilige Kursleiterin als selbständig arbeitende Hebamme keine Gebühren. Es ist nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
6. Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung
Privatversicherte Frauen erhalten zum Ende des Kurses eine Rechnung nach der Privatgebührenordnung für Hebammen. Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbeginn, ob Ihre Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt.
Hinweis: Bei Nichtteilnahme werden die anfallenden Kosten des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen.
7. Kursteilnahme
Versäumte Kursstunden sind von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Der Grund der Nichtteilnahme am Kurs ist dabei unerheblich. Einzige Ausnahme hierfür stellt eine vorzeitige Entbindung dar oder eine schwerwiegende Erkrankung, attestiert durch einen Arzt.
8. Veranstaltungsvoraussetzung
Kurse können grundsätzlich nur stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.
9. Wechsel der Kursleitung und -zeiten
Die Hebammen behalten sich vor, Kurse aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. Die Kursleitung kann aus dringenden Gründen Kursstunden verschieben. Die Mitteilung hierüber erfolgt frühzeitig.
(Fassung Juni 2024)