Kostenübernahme

Jede Frau hat einen Anspruch auf Hebammenhilfe während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit.

Die Vergütung der Hebammenleistungen wird größtenteils von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Hebammengebührenverordnung. Falls du privat versichert bist, kläre mit deiner Krankenkasse, welche Leistungen übernommen werden, und lass dir dies schriftlich bestätigen.

Welche Hebammenleistungen übernimmt die Krankenkasse?

  • Schwangerenvorsorge – auch ergänzend zur ärztlichen Vorsorge
  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden (z. B. Übelkeit)
  • Beratung zu Themen wie Ernährung in der Schwangerschaft
  • Geburtsvorbereitungskurse – bis zu 14 Stunden werden übernommen (Partnergebühr meist privat, teils Erstattung möglich)
  • Wochenbettbetreuung – Hausbesuche bis 12 Wochen nach der Geburt, bei Bedarf auch länger (z. B. bei Stillproblemen)
  • Rückbildungskurse – bis zu 10 Kursstunden, wenn der Kurs innerhalb der ersten 9 Monate nach der Geburt abgeschlossen wird

Wichtig: Fehlstunden bei Kursen werden nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen privat gezahlt werden.

Wir sind eine Praxisgemeinschaft, in der jede Hebamme ihre Leistungen eigenständig mit der Krankenkasse oder der betreuten Person abrechnet.

Tipp: Informiere dich frühzeitig bei deiner Krankenkasse über mögliche Zusatzleistungen oder Erstattungen!

 
 
 
 
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